AGB´s
Informationen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Inhalt:
1. Allgemeines - Geltungsbereich
2. Angebot und Bestellung
3. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen
4. Prüfung der Ware
5. Preise und Zahlung
6. Eigentumsvorbehalt
7. Gewährleistung
8. Haftung
9. Rücksendungen
10. Export
11. Datenspeicherung & Datenschutz
12. Quellcodeeigentum
13. Verschiedenes
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot und Bestellung
2.1 Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen, ab Zugang bei uns, gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
3. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen
3.1 Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte Beschaffenheit sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3.2 Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Compsoft,Lager Krottelbach, vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziff. 9. Für die Verpackung der Ware erheben wir derzeit eine Verpackungspauschale iHv. 1,00 Euro. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlußfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Kunde verantwortlich.
3.3 Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
3.4 Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
3.5 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
3.6 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt.
3.7 Im Falle des Lieferverzugs aufgrund leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu 5 % des vom Verzug betroffenen Lieferwerts, in jedem Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
3.8 Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine von uns zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.
3.9 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist oder das Interesse des Kunden an der weiteren Vertragserfüllung als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzugs weggefallen ist.
4. Prüfung der Ware
4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.
5.2 Bei einem Auftragswert von weniger als 100,00 Euro (netto) berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro je Kleinauftrag.
5.3 Unsere Preise verstehen sich netto, "ab Werk" zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.
5.4 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
5.5 Zahlungen sind soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir -unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.
5.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.
7. Gewährleistung
7.1 Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, daß dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
7.2 Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor Inanspruchnahme von Compsoft Solutions GmbH die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Compsoft Solutions GmbH wird den Kunden hierbei unterstützen. Im übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.
7.3 Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
7.4 Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
7.5 Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, daß ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
7.6 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt.
8. Haftung
8.1 Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.
8.3 Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
8.4 Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.
8.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit.
9. Rücksendungen
9.1 Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Neu-, Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an die Compsoft Solutions GmbH, Rödelsbach 28, 66909 Krottelbach frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein RMA-Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Diesen RMA-Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anforderung in Krottelbach unter Telefon 063 86-5053, Fax 06386-7927. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen. Kundenspezifisch bestellte Ware oder auftragsbezogene Artikel sowie Ware aus Projektgeschäften sind grundsätzlich von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
10. Export
10.1 Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten den ExportKontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim Bureau of Industry and Security (BIS), U.S. Department of Commerce, Washington DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
11. Datenspeicherung & Datenschutz
Datenspeicherung gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergegeben.
12. Quellcodeeigentum
Der Quellcode von erstellten Programmen und Lösungen gehören nicht zum Lieferumfang und verbleiben im alleinigen Eigentum des Herstellers.
13.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.
13. Verschiedenes
13.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
14.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Krottelbach. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten ist Kaiserslautern, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der UN Kaufrechtskonvention.
Die Geschäftsführung
Krottelbach, August 2023
Copyright © by Compsoft Solutions GmbH Alle Rechte vorbehalten.
Publiziert am: 16-08-2023
Inhalt:
1. Allgemeines - Geltungsbereich
2. Angebot und Bestellung
3. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen
4. Prüfung der Ware
5. Preise und Zahlung
6. Eigentumsvorbehalt
7. Gewährleistung
8. Haftung
9. Rücksendungen
10. Export
11. Datenspeicherung & Datenschutz
12. Quellcodeeigentum
13. Verschiedenes
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot und Bestellung
2.1 Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen, ab Zugang bei uns, gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
3. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen
3.1 Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte Beschaffenheit sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3.2 Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Compsoft,Lager Krottelbach, vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziff. 9. Für die Verpackung der Ware erheben wir derzeit eine Verpackungspauschale iHv. 1,00 Euro. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlußfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Kunde verantwortlich.
3.3 Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
3.4 Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
3.5 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
3.6 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt.
3.7 Im Falle des Lieferverzugs aufgrund leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu 5 % des vom Verzug betroffenen Lieferwerts, in jedem Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
3.8 Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine von uns zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.
3.9 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist oder das Interesse des Kunden an der weiteren Vertragserfüllung als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzugs weggefallen ist.
4. Prüfung der Ware
4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.
5.2 Bei einem Auftragswert von weniger als 100,00 Euro (netto) berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro je Kleinauftrag.
5.3 Unsere Preise verstehen sich netto, "ab Werk" zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.
5.4 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
5.5 Zahlungen sind soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir -unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.
5.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.
7. Gewährleistung
7.1 Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, daß dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
7.2 Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor Inanspruchnahme von Compsoft Solutions GmbH die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Compsoft Solutions GmbH wird den Kunden hierbei unterstützen. Im übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.
7.3 Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
7.4 Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
7.5 Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, daß ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
7.6 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt.
8. Haftung
8.1 Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.
8.3 Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
8.4 Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.
8.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit.
9. Rücksendungen
9.1 Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Neu-, Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an die Compsoft Solutions GmbH, Rödelsbach 28, 66909 Krottelbach frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein RMA-Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Diesen RMA-Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anforderung in Krottelbach unter Telefon 063 86-5053, Fax 06386-7927. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen. Kundenspezifisch bestellte Ware oder auftragsbezogene Artikel sowie Ware aus Projektgeschäften sind grundsätzlich von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
10. Export
10.1 Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten den ExportKontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim Bureau of Industry and Security (BIS), U.S. Department of Commerce, Washington DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
11. Datenspeicherung & Datenschutz
Datenspeicherung gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergegeben.
12. Quellcodeeigentum
Der Quellcode von erstellten Programmen und Lösungen gehören nicht zum Lieferumfang und verbleiben im alleinigen Eigentum des Herstellers.
13.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.
13. Verschiedenes
13.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
14.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Krottelbach. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten ist Kaiserslautern, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der UN Kaufrechtskonvention.
Die Geschäftsführung
Krottelbach, August 2023
Copyright © by Compsoft Solutions GmbH Alle Rechte vorbehalten.
Publiziert am: 16-08-2023
