AGB´s - Compsoft Solutions GmbH

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AGB´s

Informationen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen


Inhalt:

1. Allgemeines - Geltungsbereich
2. Angebot und Bestellung
3. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen
4. Prüfung der Ware
5. Preise und Zahlung
6. Eigentumsvorbehalt
7. Gewährleistung
8. Haftung
9. Rücksendungen
10. Export
11. Datenspeicherung & Datenschutz
12. Quellcodeeigentum
13. Verschiedenes
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort



1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1  Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der  nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren  Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es  sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.  Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis  entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen  des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos  ausführen.

1.2 Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.


2. Angebot und Bestellung

2.1  Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen  kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als  Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an  seine Bestellung 4 Wochen, ab Zugang bei uns, gebunden. Ein Vertrag  kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens  jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere  Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt  einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich  rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.


3. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen

3.1  Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte  Beschaffenheit sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben  maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen  Bestätigung.

3.2 Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben  nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Compsoft,Lager Krottelbach,  vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade-  und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für  Rücksendungen, siehe Ziff. 9. Für die Verpackung der Ware erheben wir  derzeit eine Verpackungspauschale iHv. 1,00 Euro. Für die Einhaltung  etwaiger Ausschlußfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen  Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Kunde verantwortlich.

3.3  Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der  Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind  Paletten. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden  zu tragen.

3.4 Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als  nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit  setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns  angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden  Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu  beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer  vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware  bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die  Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

3.5 Die Lieferfrist  verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,  insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt  unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen,  soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder  Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies  gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die  vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn  sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und  Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst  mitteilen.

3.6 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt.

3.7  Im Falle des Lieferverzugs aufgrund leichter Fahrlässigkeit haften wir  nur bis zu 5 % des vom Verzug betroffenen Lieferwerts, in jedem Fall  jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden  Schaden.

3.8 Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen  Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise  eintretenden Schaden, soweit keine von uns zu vertretende vorsätzliche  Vertragsverletzung vorliegt.

3.9 Wir haften nach den  gesetzlichen Bestimmungen soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein  Fixgeschäft ist oder das Interesse des Kunden an der weiteren  Vertragserfüllung als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzugs  weggefallen ist.

4. Prüfung der Ware

4.1 Der Kunde hat  die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den  Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und  erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu  machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab  Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es  sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht  erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder  Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des  Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.


5. Preise und Zahlung

5.1  Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten,  soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme  der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.

5.2 Bei  einem Auftragswert von weniger als 100,00 Euro (netto) berechnen wir  eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro je Kleinauftrag.

5.3 Unsere Preise verstehen sich netto, "ab Werk" zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.

5.4  Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen,  wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund  von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder  Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf  Verlangen nachweisen.

5.5 Zahlungen sind soweit nichts anderes  vereinbart ist, sofort nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig.  Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir  -unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe  von 8 % p.a über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle  offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden  sofort zur Zahlung fällig.

5.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen  oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur  statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits  nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1  Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur  vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der  Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.

7. Gewährleistung

7.1  Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, daß  dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß  nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung  ausgeschlossen.

7.2 Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der  Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor  Inanspruchnahme von Compsoft Solutions GmbH die Durchsetzung der  Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft  außergerichtlich zu versuchen. Compsoft Solutions GmbH wird den Kunden  hierbei unterstützen. Im übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche  des Kunden unberührt.

7.3 Wenn und soweit der Kunde hiernach  nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur  Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.  Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns  herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der  Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus  Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die  Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar so ist der  Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine  entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

7.4 Im  Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen  Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die  Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises  und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die  Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht  möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils  bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt  den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

7.5 Ergibt die  Überprüfung einer Mangelanzeige, daß ein Sachmangel nicht vorliegt, sind  wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in  Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns  einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.  

7.6 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet  ab Gefahrübergang. Soweit die Ware Gegenstand eines  Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479  BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB  obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt.


8. Haftung


8.1  Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche  des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.  Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand  selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige  Vermögensschäden des Kunden.

8.2 Diese Haftungsfreizeichnung  gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche  Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht wenn wir einen Mangel  arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der  Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade  bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden  abzusichern.

8.3 Unsere Ersatzpflicht ist auf den  vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer  Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden  auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

8.4 Die  Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für  Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche  wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung  oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.

8.5  Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen,  ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten  Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem.  §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von  uns zu vertretender Unmöglichkeit.

9. Rücksendungen

9.1  Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen.  Rücksendungen von Neu-, Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an die  Compsoft Solutions GmbH, Rödelsbach 28, 66909 Krottelbach frei Haus zu  erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart  ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein  RMA-Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die  Kundennummer angegeben sind. Diesen RMA-Rücksendungsbegleitschein und  die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische  Anforderung in Krottelbach unter Telefon 063 86-5053, Fax 06386-7927.  Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung  eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall  erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr  des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat,  insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von  Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale  berechnen. Kundenspezifisch bestellte Ware oder auftragsbezogene Artikel  sowie Ware aus Projektgeschäften sind grundsätzlich von Rücknahme und  Umtausch ausgeschlossen.

10. Export

10.1 Von uns  gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem  Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten  kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den  Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den  USA importierten Produkten den ExportKontrollbestimmungen der  Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese  Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt  für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/Taunus nach  den US-Bestimmungen beim Bureau of Industry and Security (BIS), U.S.  Department of Commerce, Washington DC 20320 erkundigen. Unabhängig  davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten  Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die  ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen  Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte  exportiert. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte,  mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der  Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße  Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.

11. Datenspeicherung & Datenschutz

Datenspeicherung  gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf  aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten  mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert  werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich  behandelt und nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergegeben.

12. Quellcodeeigentum

Der Quellcode von  erstellten Programmen und Lösungen gehören nicht zum Lieferumfang und  verbleiben im alleinigen Eigentum des Herstellers.

13.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten  einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies  nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen  Bestimmungen.


13. Verschiedenes

13.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten  einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies  nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen  Bestimmungen.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

14.1  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist  Krottelbach. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie  über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten ist Kaiserslautern, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte  Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der UN Kaufrechtskonvention.


Die Geschäftsführung
Krottelbach, August 2023


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Publiziert am: 16-08-2023
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